Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bezahlung, Lieferung und Abholung

Wenn Sie bei der „Zustellart“, „Post/Nachnahme“ gewählt haben, kommt zu dem Ticketpreis eine einmalige Nachnahmegebühr von EUR 12,00 dazu. Wir verrechnen keinerlei Provision auf die hier bestellten Karten.

Darüber hinaus sind die auf der Rückseite der Eintrittskarten aufgedruckten Bedingungen, die nachfolgend vollinhaltlich angeführt sind, Vertragsinhalt:

Versand per Nachnahme und Nachnahmegebühren

Sollten Sie die Karten nicht beheben, werden Ihnen die €12,00 plus €6,50 Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Die Karten werden bei einer Rücksendung an uns automatisch storniert und die Stornogebühren für die Tickets werden zusätzlich verrechnet.

Stornogebühren

Sie haben Tickets per Nachnahme bestellt und müssen stornieren?

  • Storno innerhalb von 14 Werktagen vor der Veranstaltung:
    Stornogebühren: Nachnahmegebühr von €8,50 plus Bearbeitungsgebühr von €6,50 plus 50% des Auftragswertes
  • Storno innerhalb von 7 Werktagen vor der Veranstaltung:
    Nachnahmegebühr von €12,00 plus Bearbeitungsgebühr von €6,50 plus 100% des Auftragswertes

Sie haben Tickets für eine Abholung bei Atlantis Event bestellt und müssen stornieren?

  • Innerhalb von 14 Werktagen vor der Veranstaltung:
    Stornogebühren: Bearbeitungsgebühr von €6,50 plus 50% des Auftragswertes
  • Innerhalb von 7 Werktagen vor der Veranstaltung:
    Bearbeitungsgebühr von €6,50 plus 100% des Auftragswertes

Hausordnung und Gültigkeit der Tickets

Durch den Erwerb dieser Karten unterwirft sich der Besucher der Hausordnung des Veranstaltungsortes. Bei allen Spielstätten kommt für Zuspätkommende die Einlassregelung der jeweiligen Hausordnung zum Tragen. Die Tickets sind ohne Abriss ungültig. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verlieren die Karten Ihre Gültigkeit. Missbrauch wird geahndet. Diese Eintrittskarte gilt nicht als Rechnung im Sinne des §11 UStG und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug.

Kartenrückname

Eine Kartenrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer Absage – nicht möglich. Im Falle der Absage der Veranstaltung wird die Rückgabe der Karten innerhalb eines Monats (bei Karten des Österreichischen Bundestheaterverbandes innerhalb von 7 Tagen) ab dem Veranstaltungsdatum nur bei den Kassen des Veranstalters (Veranstaltungsstätte) empfohlen. Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind, soweit dem Konsumenten zumutbar, dem Veranstalter (Veranstaltungsstätte) vorbehalten. Bei Terminänderung behalten die Karten ihre Gültigkeit. Im Falle der vom Veranstalter (Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten Absage, der Verschiebung bzw. Programmänderung werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten etc.) ersetzt. Bei FS-Übertragungen erteilt der Inhaber dieser Karte der übertragenden FS-Anstalt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen; für diese und sonstige etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter (Veranstaltungsstätte) die Haftung nur unter der Voraussetzung eines ihn treffenden Verschuldens. Ton- und Film- bzw. Videoaufnahmen sind nicht gestattet. Open Air Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. In das Veranstaltungsgelände dürfen keine Regenschirme, Flaschen oder sonstige gefährliche Gegenstände usw. mitgenommen werden. Für Regenbekleidung hat der Besucher selbst zu sorgen.

Karte als Fahrschein in Wien

Sollte auf der Kartenvorderseite der Aufdruck „Gilt als Fahrschein in Wien“ vorhanden sein, so gilt dies für den Verkehrsverbund Ost (VOR) in der Kernzone 100, jeweils 2 Stunden vor und bis 6 Stunden nach Vorstellungsbeginn (gilt nicht für Autobus-Nachtlinien-Dienst) bzw. der Aufdruck „Heute IVB-Ticket in IBK“ vorhanden sind, so gilt dies als IVB-Ticket in der Stadt Innsbruck. In diesem Fall gelten die allgem. Beförderungsbedingungen des jeweiligen
Verkehrsunternehmens.